Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Verträge über Dachhandwerksleistungen, die über dachhandwerker24.com angebahnt oder geschlossen werden.
Gabor PFA
Calea Călărași nr. 101, Sector 3, București, Rumänien
Telefon 0159 05430206 · E-Mail info@dachhandwerker24.com
– nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „wir“ –
Inhalt
- Geltungsbereich und Begriffe
- Leistungsgegenstand
- Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
- Preise und Festpreisgarantie
- Zahlungsbedingungen
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Ausführung, Termine und Nachunternehmer
- Abnahme
- Mängelansprüche
- Haftung
- Kündigung
- Eigentumsvorbehalt
- Widerrufsrecht für Verbraucher
- Besondere Regelungen für Verbraucherbauverträge
- Besondere Regelungen für Unternehmer
- Datenschutz
- Streitbeilegung
- Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dachhandwerks- und Bauleistungen sowie damit zusammenhängende Nebenleistungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen werden.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Regelungen, die ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind entsprechend gekennzeichnet. Im Übrigen gelten diese Bedingungen für beide Gruppen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) wird nicht einbezogen, sofern ihre Geltung nicht im Einzelfall ausdrücklich in Textform vereinbart wird. Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nicht vereinbart.
§ 2 Leistungsgegenstand
- Der Auftragnehmer erbringt Leistungen rund um das Dach, insbesondere Dachsanierung und Neueindeckung, Flachdachabdichtung, Einbau von Dachfenstern und Dachausbau, Dachrinnen und Entwässerung, Dachreinigung und Beschichtung sowie Sturm- und Notdienstleistungen.
- Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung ist ausschließlich das schriftlich erteilte Angebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung einschließlich Leistungsverzeichnis. Angaben auf der Website, in Prospekten und in Werbematerialien sind unverbindliche Leistungsbeschreibungen und keine Beschaffenheitsgarantien.
- Die Vor-Ort-Einschätzung ist für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich. Sie begründet keine Verpflichtung zum Vertragsschluss.
§ 3 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
- Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
- Mit dem Absenden des Konfigurators oder einer Kontaktanfrage fordert der Auftraggeber ein unverbindliches Angebot an. Ein Vertrag kommt dadurch noch nicht zustande.
- Nach der Vor-Ort-Einschätzung erhält der Auftraggeber ein schriftliches Angebot in Textform. Der Auftragnehmer ist an dieses Angebot ab Zugang gebunden, sofern im Angebot keine abweichende Frist genannt ist.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Bindungsfrist in Textform annimmt oder der Auftragnehmer die Beauftragung in Textform bestätigt.
- Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Auftraggeber nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zusammen mit diesen Bedingungen übermittelt.
- Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Preise und Festpreisgarantie
- Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Festpreisgarantie. Der im Angebot genannte Festpreis ist verbindlich, soweit der tatsächliche Zustand des Objekts den bei der Vor-Ort-Einschätzung festgestellten und im Angebot dokumentierten Verhältnissen entspricht.
- Zusätzliche Vergütung kann der Auftragnehmer nur verlangen, wenn Umstände eintreten, die bei der Einschätzung nicht erkennbar waren – etwa verdeckte Schäden an der Dachkonstruktion, Schadstoffbelastungen oder behördliche Auflagen. In diesem Fall informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich, legt die Mehrkosten dar und führt die betreffenden Arbeiten erst nach Zustimmung des Auftraggebers in Textform aus. Ohne diese Zustimmung besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung.
- Nachträglich vom Auftraggeber gewünschte Leistungsänderungen werden gesondert vereinbart und vergütet.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung ist nach Abnahme und Zugang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Abschlagszahlungen. Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten und nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen verlangen (§ 632a BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt bei Verbraucherbauverträgen zusätzlich die Grenze des § 650m Abs. 1 BGB: Abschlagszahlungen dürfen insgesamt 90 Prozent der Gesamtvergütung einschließlich vereinbarter Nachträge nicht übersteigen.
- Sicherheit für Verbraucher. Bei Verbraucherbauverträgen ist dem Verbraucher bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 Prozent der Gesamtvergütung zu leisten (§ 650m Abs. 2 BGB).
- Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Aufrechnen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die für die Ausführung erforderlichen Flächen für Gerüst, Material und Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
- Der Auftraggeber stellt Strom- und Wasseranschlüsse in zumutbarem Umfang unentgeltlich zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Der Auftraggeber informiert unaufgefordert über ihm bekannte Besonderheiten des Objekts, insbesondere über verdeckte Leitungen, Vorschäden, Asbest oder andere Schadstoffe sowie über Denkmalschutz- oder sonstige behördliche Auflagen.
- Erforderliche behördliche Genehmigungen und Zustimmungen Dritter, etwa von Nachbarn oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, holt der Auftraggeber ein, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Verzögerungen und Mehrkosten, die auf der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, gehen zulasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann in diesem Fall die nachgewiesenen Mehraufwendungen und Wartezeiten in Rechnung stellen.
§ 7 Ausführung, Termine und Nachunternehmer
- Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Zeiträume.
- Da Dacharbeiten witterungsabhängig sind, verschieben sich die Ausführungszeiten bei ungeeigneter Witterung – insbesondere bei Sturm, Frost, Starkregen oder Schnee – um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.
- Bei höherer Gewalt, Streik, behördlichen Anordnungen und sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ereignissen verlängern sich die Fristen entsprechend.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags fachlich geeignete Nachunternehmer und Betriebe der Handwerksgruppe einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
- Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
§ 8 Abnahme
- Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
- Auf Verlangen einer Partei findet eine gemeinsame förmliche Abnahme statt, über die ein Protokoll erstellt wird.
- Gegenüber Verbrauchern gilt die Abnahmefiktion des § 640 Abs. 2 BGB nur, wenn der Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen wurde.
- Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt.
§ 9 Mängelansprüche
- Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Bei Mängeln kann der Auftraggeber zunächst Nacherfüllung verlangen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu wählen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
- Verjährung. Mängelansprüche verjähren bei Arbeiten an einem Bauwerk in fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Für Leistungen, die nicht Arbeiten an einem Bauwerk darstellen – etwa reine Dachreinigungen – beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Abnahme.
- Die Verjährungsverkürzung nach Ziffer 3 gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen. Für Verbraucher ist diese Anzeige keine Anspruchsvoraussetzung; die Rüge dient der zügigen Bearbeitung und der Schadensminderung.
- Für Mängel, die auf einer vom Auftraggeber gestellten Leistungsbeschreibung, von ihm gelieferten Materialien oder von ihm beauftragten Vorunternehmern beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht, soweit er seiner Prüfungs- und Hinweispflicht nachgekommen ist.
§ 10 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 11 Kündigung
- Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen. Es wird vermutet, dass dem Auftragnehmer 5 Prozent der auf den nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis einer geringeren Vergütung unbenommen.
- Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Das Widerrufsrecht nach § 13 dieser Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen – etwa im Rahmen der Vor-Ort-Einschätzung beim Kunden – oder im Fernabsatz, also ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie Telefon, E-Mail oder Website, geschlossen wurde (§ 312g BGB).
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Gabor PFA, Calea Călărași nr. 101, Sector 3, București, Rumänien, Telefon 0159 05430206, E-Mail info@dachhandwerker24.com) mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag müssen diese Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden (§ 356 Abs. 4 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Gabor PFA, Calea Călărași nr. 101, Sector 3, București, Rumänien, E-Mail info@dachhandwerker24.com:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________
Name des/der Verbraucher(s): _______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________
Datum: _______________(*) Unzutreffendes streichen.
§ 14 Besondere Regelungen für Verbraucherbauverträge
- Ein Verbraucherbauvertrag liegt vor, wenn der Auftragnehmer für einen Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird (§ 650i BGB). Ob eine umfassende Dachsanierung als erhebliche Umbaumaßnahme einzustufen ist, richtet sich nach dem Umfang der Arbeiten im Einzelfall.
- Bei Verbraucherbauverträgen erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung nach Art. 249 EGBGB mit Angaben zu Art und Umfang der Leistungen sowie zum Zeitpunkt der Fertigstellung. Die Baubeschreibung wird Vertragsinhalt.
- Der Vertrag bedarf der Textform (§ 650i Abs. 2 BGB).
- Der Verbraucher hat ein Widerrufsrecht nach § 650l BGB, sofern der Vertrag nicht notariell beurkundet wurde. Die Belehrung in § 13 gilt entsprechend.
- Nach Abnahme hat der Auftragnehmer dem Verbraucher diejenigen Unterlagen zu übergeben, die dieser zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften gegenüber Behörden benötigt (§ 650n BGB).
§ 15 Besondere Regelungen für Unternehmer
- Gegenüber Unternehmern gelten die §§ 13 und 14 dieser Bedingungen nicht.
- Unternehmer haben die Leistung unverzüglich nach Abnahme zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung insoweit als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, ist die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung nachzuholen (§ 377 HGB entsprechend).
- Gegenüber Unternehmern ist der Erfüllungsort für alle Leistungen der Ort der Baustelle, für Zahlungen der Sitz des Auftragnehmers.
- Gegenüber Unternehmern behält sich der Auftragnehmer vor, statt einer Abnahme eine Fertigstellungsbescheinigung zu verlangen.
§ 16 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 17 Streitbeilegung
Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung).
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Verbraucher können den Auftragnehmer nach Art. 18 Abs. 1 der Brüssel-Ia-Verordnung auch an ihrem eigenen Wohnsitz verklagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.